Was bietet mir der Werkstattrat?
- Im Werkstattrat kann ich meine Ideen einbringen
- Der Werkstattrat vertritt meine Interessen
- Ich kann meine Probleme beim Werkstattrat ansprechen
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Jede Werkstatt muss einen Werkstatt-Rat haben.
Das steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung.
Der Werkstatt-Rat ist für alle Mitarbeiter in der Werkstatt da.
Der Werkstatt-Rat soll darauf achten, dass Gesetze und Regeln eingehalten werden.
Der Werkstatt-Rat wird zum Beispiel informiert:
- Wenn neue Fach-Kräfte eingestellt werden.
- Wenn jemand aufhört, in der Werkstatt zu arbeiten.
- Wenn jemand seinen Arbeits-Platz wechselt.
Der Werkstatt-Rat vertritt die Interessen von allen Mitarbeitern.
Er redet bei vielen Themen mit.
Zum Beispiel:
- bei der Werkstatt-Ordnung,
- Arbeits- und Pausen-Zeiten,
- Urlaub,
- Weiterbildung,
- Essen und Getränke in der Kantine
- und vieles mehr.
Der Werkstatt-Rat hört sich auch Probleme an.
Oder Verbesserungs-Vorschläge.
Dann spricht der Werkstatt-Rat mit der Leitung darüber.
Der Werkstatt-Rat wird alle 4 Jahre gewählt.
Jeder Mitarbeiter kann sich für die Wahl aufstellen.
Alle Mitarbeiter aus der Werkstatt wählen den Rat.
Persönliche Erfahrung
Als Werkstattrat ist mir wichtig, dass ich mich mit meinen Kollegen in Verbindung setzen kann. Dass ich mit Ihnen sprechen kann, welche Probleme es gibt und wie wir sie aus der Welt schaffen.
Werner Bienert aus den Theo-Lorch-Werkstätten